Voraussetzungen für Bildungsurlaub in NRW
Um Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Arbeitsverhältnis und Betriebszugehörigkeit
- Du musst in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber in NRW stehen.
- Du musst dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören.
Beschäftigungsumfang
- Du musst regelmäßig mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben also Anspruch auf Bildungsurlaub.
Kein Ausschluss durch Tarifvertrag
- Es darf kein Tarifvertrag für deinen Betrieb existieren, der die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ausschließt.
Vorherige Inanspruchnahme
- Du hast in den letzten zwei Jahren keinen Bildungsurlaub in Anspruch genommen.
Mindestens ein Jahr Beschäftigung seit letztem Bildungsurlaub
- Wenn du bereits einmal Bildungsurlaub genommen hast, musst du seitdem mindestens ein Jahr lang beschäftigt gewesen sein.
Altersgrenze
- Es gibt keine Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub.
Bildungsziel
- Das Bildungsziel muss deine beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten erweitern oder verbessern.
- Es muss ein Zusammenhang mit deiner aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit bestehen.
Freie Tage
- Du darfst während des Bildungsurlaubs keine anderen Urlaubstage oder Freistellungen in Anspruch nehmen.
Rechtliche Grundlage und Anspruch
In Nordrhein-Westfalen ist die rechtliche Grundlage für Bildungsurlaub das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG NRW). Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen, den Umfang und das Verfahren für den Bildungsurlaub.
Anspruch auf Bildungsurlaub
Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmer in NRW einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du bist nicht selbstständig tätig und arbeitest in NRW.
- Dein Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
- Du hast den Bildungsurlaub rechtzeitig beantragt (siehe Abschnitt "Antragsverfahren und Fristen").
Dauer des Bildungsurlaubs
Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt in der Regel fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. In besonderen Ausnahmefällen kann der Bildungsurlaub auf bis zu zehn Arbeitstage verlängert werden.
Inhalt des Bildungsurlaubs
Die Weiterbildungsmaßnahme, die du im Rahmen des Bildungsurlaubs besuchst, muss berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Dazu gehören insbesondere:
- Qualifizierung für eine neue Berufstätigkeit
- Erwerb zusätzlicher beruflicher Qualifikationen
- Vertiefung bisheriger beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
- Anpassung an den technischen Fortschritt
- Erwerb fachlicher Kenntnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten
Kostenübernahme
Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme trägst du in der Regel selbst. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernehmen kann.
Antragsverfahren und Fristen
Dein Antrag auf Bildungsurlaub in NRW muss formgerecht gestellt werden. Dabei ist auf die Einhaltung bestimmter Fristen zu achten:
Form des Antrags
Den Antrag kannst du schriftlich oder elektronisch stellen. Solltest du dich für den schriftlichen Weg entscheiden, nutze am besten den im Folgenden bereitgestellten Musterantrag.
Elektronische Antragsstellung
Eine elektronische Antragsstellung ist über das Online-Portal des Bildungsportals NRW möglich: https://www.bildungsportal.nrw.de/bildungsurlaub-online
Fristen
Den Antrag musst du rechtzeitig und vor Beginn der geplanten Bildungsmaßnahme stellen. Die gesetzlich festgelegte Mindestfrist beträgt acht Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Beispiel: Planst du deinen Bildungsurlaub für den 15. März, muss dein Antrag spätestens bis zum 15. Januar gestellt sein.
In einigen Betrieben und Branchen können abweichende Fristen gelten. Informiere dich daher im Vorfeld bei deinem Arbeitgeber oder deiner zuständigen Gewerkschaft über die für dich geltenden Bestimmungen.
Musterantrag für Bildungsurlaub in NRW
Um deinen Bildungsurlaub in NRW zu beantragen, kannst du einen Musterantrag verwenden, der allen rechtlichen Anforderungen entspricht. Hier findest du ein Beispiel für einen solchen Antrag:
Betreff: Antrag auf Bildungsurlaub nach dem Weiterbildungsgesetz NRW
Persönliche Angaben
- Name:
- Vorname:
- Anschrift:
- Telefonnummer:
- E-Mail-Adresse:
Angaben zum Arbeitgeber
- Name des Arbeitgebers:
- Anschrift des Arbeitgebers:
Angaben zur beantragten Bildungsmaßnahme
- Titel der Bildungsmaßnahme:
- Veranstalter der Bildungsmaßnahme:
- Ort der Bildungsmaßnahme:
- Beginn der Bildungsmaßnahme:
- Ende der Bildungsmaßnahme:
- Gesamtdauer der Bildungsmaßnahme in Stunden:
- Zielgruppe der Bildungsmaßnahme:
- Inhalte der Bildungsmaßnahme:
- Relevanz der Bildungsmaßnahme für deine beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten:
Erklärungen
- Ich versichere, dass die angegebenen Daten korrekt und vollständig sind.
- Ich werde während der Dauer des Bildungsurlaubs ausschließlich an der genannten Bildungsmaßnahme teilnehmen.
- Ich werde dem Arbeitgeber nach Beendigung des Bildungsurlaubs eine Teilnahmebestätigung vorlegen.
Datum und Unterschrift
- Datum:
- Unterschrift:
Inhalte und Umfang des Antrags
Dein Antrag auf Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen muss bestimmte Inhalte und einen vorgegebenen Umfang aufweisen. Um dir die Antragstellung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt:
Notwendige Angaben
Dein Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Deine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Name und Adresse deines Arbeitgebers
- Zeitraum des Bildungsurlaubs (Beginn und Ende)
- Thema und Ziel des Bildungsurlaubs
- Veranstalter des Bildungsurlaubs (z. B. Bildungseinrichtung, Volkshochschule)
Umfang des Antrags
Der Umfang des Antrags ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es empfiehlt sich jedoch, sich an folgende Punkte zu halten:
- Kurz und prägnant: Dein Antrag sollte kurz und auf den Punkt gebracht sein. Vermeide unnötige Details.
- Übersichtlich: Die Inhalte sollten übersichtlich gegliedert sein, damit der Antrag leicht lesbar ist.
- Nachvollziehbar: Erkläre die Gründe für deinen Bildungsurlaub nachvollziehbar. Nenne beispielsweise, wie das Bildungsangebot zu deiner beruflichen oder persönlichen Entwicklung beiträgt.
Sonstige Hinweise
- Unterlagen beifügen: Füge dem Antrag ggf. Unterlagen bei, die deine Qualifikation oder die Notwendigkeit des Bildungsurlaubs belegen (z. B. Zeugnisse, Nachweise über bisherige Weiterbildungen).
- Unterschrift: Unterschreibe deinen Antrag persönlich.
- Fristen beachten: Denke daran, die Fristen für die Antragstellung zu beachten. Dein Antrag muss in der Regel spätestens acht Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs bei deinem Arbeitgeber eingehen.
Prüfung und Genehmigung des Antrags
Nachdem du deinen Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht hast, beginnt die Prüfungsphase. Verantwortlich dafür ist die zuständige Stelle, die für die Bearbeitung von Bildungsurlaubsanträgen in deinem Bundesland zuständig ist.
Prüfung des Antrags
Die Prüfung deines Antrags erfolgt in mehreren Schritten:
- Formelle Prüfung: Zunächst wird geprüft, ob der Antrag vollständig und formgerecht ausgefüllt wurde.
- Inhaltliche Prüfung: Danach wird überprüft, ob die Inhalte des Bildungsurlaubs den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen (siehe Abschnitt "Voraussetzungen für Bildungsurlaub").
- Relevanz für Beruf oder Arbeitsbereich: Es wird geprüft, inwiefern der Bildungsurlaub für deinen Beruf oder deinen Arbeitsbereich relevant ist.
Genehmigung des Antrags
Wenn dein Antrag die Prüfung erfolgreich bestanden hat, erhältst du eine Genehmigung für den Bildungsurlaub. Diese Genehmigung enthält in der Regel Angaben zu:
- Dem bewilligten Zeitraum
- Dem Genehmigten Veranstaltung
- Den Kostenübernahmebedingungen
Ablehnung des Antrags
Sollte dein Antrag nicht genehmigt werden, erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit den Gründen für die Ablehnung. Gegen diesen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen (siehe Abschnitt "Ablehnungsgründe und Widerspruchsmöglichkeiten").
Ansprechpartner für Rückfragen
Bei Rückfragen zur Prüfung oder Genehmigung deines Antrags kannst du dich an die zuständige Stelle wenden. Die Kontaktdaten findest du in deinem Antrag oder auf der Website der zuständigen Behörde.
Ablehnungsgründe und Widerspruchsmöglichkeiten
Sollte dein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Ablehnung muss dabei schriftlich und unter Angabe der Ablehnungsgründe erfolgen.
Mögliche Ablehnungsgründe
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden kann. Dazu gehören:
- *Nicht erfüllte Voraussetzungen: Du erfüllst die Voraussetzungen für Bildungsurlaub in NRW nicht, z. B. wenn du mindestens fünf Jahre in deinem Betrieb nicht beschäftigt bist oder wenn du im laufenden oder im Vorjahr bereits Bildungsurlaub genommen hast.
- *Ungeeignete Maßnahme: Die geplante Bildungsmaßnahme erfüllt nicht die Anforderungen an eine anerkannte Bildungsurlaubsmaßnahme. Sie muss beispielsweise den Vorgaben des Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen und dem Zweck des Bildungsurlaubs dienen.
- *Termine und Betriebsablauf: Dein Bildungsurlaub kann wegen betrieblicher Belange nicht genehmigt werden. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass dein Urlaub zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs führen würde.
- *Formfehler: Der Antrag ist nicht rechtzeitig eingereicht worden oder enthält nicht alle erforderlichen Angaben.
Widerspruchsmöglichkeiten
Wenn du die Ablehnung deines Antrags für unbegründet hältst, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich an deinen Arbeitgeber gerichtet werden und die Begründung für deinen Widerspruch enthalten.
Der Widerspruch wird von der zuständigen Stelle, in der Regel der Aufsichtsbehörde, geprüft. Die Behörde wird dann entscheiden, ob der Widerspruch begründet ist und der Bildungsurlaub genehmigt wird.
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, kannst du dich an das Arbeitsgericht wenden.
Tipps zur Vermeidung von Ablehnungen
Um die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung zu minimieren, solltest du folgende Tipps beachten:
- Prüfe sorgfältig, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
- Wähle eine anerkannte Bildungsurlaubsmaßnahme aus.
- Plane deinen Urlaub so, dass er den Betriebsablauf nicht beeinträchtigt.
- Reiche deinen Antrag rechtzeitig und vollständig ein.