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So viel Bildungsurlaub steht Ihnen pro Jahr zu

Lukas Fuchs vor 6 Monaten in  Bildungsangebote 3 Minuten Lesedauer

Gesetzliche Grundlagen des Bildungsurlaubs in Deutschland

Der Bildungsurlaub in Deutschland ist gesetzlich geregelt und variiert je nach Bundesland.

Anspruchsgrundlage

Über den Anspruch auf Bildungsurlaub informiert dich das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (§ 3 ff. AWbG) auf Bundesebene. Ergänzend dazu gibt es in vielen Bundesländern eigene Bildungsurlaubsgesetze, die spezifische Regelungen enthalten.

Zielsetzung

Ziel des Bildungsurlaubs ist es, Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit zu geben, sich beruflich oder allgemeinbildend weiterzubilden. Dies soll die berufliche Handlungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen fördern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben begünstigen.

Fördermittel

Der Bildungsurlaub wird in der Regel nicht finanziell gefördert. Es gibt jedoch einige Bundesländer, die Sonderregelungen für bestimmte Zielgruppen oder Bildungsbereiche anbieten.

Anzahl der Bildungsurlaubstage pro Jahr

In Deutschland sind Arbeitnehmer gesetzlich zu einem bestimmten Kontingent an Bildungsurlaubstagen pro Jahr berechtigt. Die Anzahl der Tage variiert jedoch je nach Bundesland:

Anzahl der Tage pro Bundesland

  • Baden-Württemberg: 5 Tage
  • Bayern: 5 Tage
  • Berlin: 10 Tage
  • Brandenburg: 5 Tage
  • Bremen: keine gesetzliche Regelung
  • Hamburg: 10 Tage
  • Hessen: 5 Tage
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage
  • Niedersachsen: 5 Tage
  • Nordrhein-Westfalen: 5 Tage
  • Rheinland-Pfalz: 5 Tage
  • Saarland: 5 Tage
  • Sachsen: 5 Tage
  • Sachsen-Anhalt: 5 Tage
  • Schleswig-Holstein: 5 Tage
  • Thüringen: 5 Tage

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Anzahl der Tage wird anteilig berechnet.

Vollzeit und Teilzeitbeschäftigte mit geringem Stundenumfang

Wer in Voll- oder Teilzeit mit einem geringeren Stundenumfang als der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt ist, hat ebenfalls Anspruch auf eine anteilige Anzahl von Bildungsurlaubstagen.

Sonderregelungen

Für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Lehrkräfte, gelten Sonderregelungen bezüglich der Anzahl der Bildungsurlaubstage. Informiere dich hierzu bei den zuständigen Behörden deines Bundeslandes.

Gültigkeitsdauer des Anspruchs

Der Bildungsurlaubsanspruch ist in der Regel zeitlich befristet. Das bedeutet, dass du ihn nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums wahrnehmen kannst. Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Bundesland und reicht von ein bis zu fünf Jahren.

Abgelaufener Anspruch

Wenn du deinen Bildungsurlaubsanspruch nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer in Anspruch nimmst, verfällt er. Du kannst ihn dann nicht mehr nachholen.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer

In einigen Fällen kannst du die Gültigkeitsdauer deines Bildungsurlaubsanspruchs verlängern. Dies ist möglich, wenn du dich in einer besonderen Situation befindest, wie beispielsweise:

  • Elternzeit
  • Krankheit
  • Wehrdienst

Um eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zu beantragen, musst du dich an die zuständige Stelle wenden. In der Regel ist dies die Bildungsurlaubsstelle deines Bundeslandes.

Übertragbarkeit des Anspruchs

Dein Bildungsurlaubsanspruch ist in der Regel nicht übertragbar. Das bedeutet, dass du ihn nicht auf eine andere Person oder das nächste Jahr übertragen kannst. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. In einigen Bundesländern kannst du deinen Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auf deinen Ehepartner oder Lebenspartner übertragen.

Verfall des Anspruchs

Dein Bildungsurlaubsanspruch verfällt automatisch, wenn du nicht mehr in dem Bundesland beschäftigt bist, in dem du ihn erworben hast.

Vorgehensweise zur Beantragung von Bildungsurlaub

Um Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, musst du einen Antrag bei deinem Arbeitgeber stellen. Die Vorgehensweise variiert je nach Bundesland und Unternehmen. Im Folgenden findest du allgemeine Richtlinien zur Beantragung von Bildungsurlaub:

Antragstellung

Dokumente und Informationen: Reiche folgende Dokumente ein:

  • Antragsformular (meistens vom Arbeitgeber erhältlich)
  • Bescheinigung des Bildungsträgers über die Anerkennung des Seminars oder Kurses
  • Angaben zur konkreten Bezeichnung des Bildungsvorhabens
  • Dauer des Bildungsurlaubs

Zeitpunkt der Antragstellung: Informiere dich bei deinem Arbeitgeber über die Antragsfristen. In der Regel solltest du den Antrag spätestens sechs bis acht Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs stellen.

Entscheidung des Arbeitgebers

Prüfung des Antrags: Dein Arbeitgeber prüft deinen Antrag auf Vollständigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Genehmigung: Im Normalfall genehmigt der Arbeitgeber den Bildungsurlaub, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und kein betriebliches Hindernis vorliegt.

Ablehnung: In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, z. B. bei dringenden betrieblichen Erfordernissen oder wenn du bereits in den letzten zwei Jahren Bildungsurlaub genommen hast.

Tipp: Bei einer Ablehnung kannst du dich an die zuständige Stelle für Bildungsurlaub in deinem Bundesland wenden, um eine Klärung herbeizuführen.

Berechnung des Bildungsurlaubsanspruchs

Jeder Beschäftigte in Deutschland hat Anspruch auf Bildungsurlaub. Nun fragst du dich vielleicht: "Wie viel Bildungsurlaub steht mir pro Jahr zu?" Die genaue Anzahl der Tage hängt von mehreren Faktoren ab, die wir im Folgenden beleuchten:

Regelmäßige Beschäftigung

Beschäftigte, die mindestens 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 5 Mitarbeitern beschäftigt sind, haben Anspruch auf Bildungsurlaub.

Arbeitszeit

Die Anzahl der Bildungsurlaubstage richtet sich nach deiner wöchentlichen Arbeitszeit:

  • Vollzeitbeschäftigte (mindestens 35 Arbeitsstunden pro Woche): 5 Tage pro Jahr
  • Teilzeitbeschäftigte (weniger als 35 Arbeitsstunden pro Woche): Anteilige Tage im Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. 2,5 Tage bei halber Teilzeit)

Kalenderjahr

Der Anspruch auf Bildungsurlaub gilt für jedes Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Übertragbarkeit

Nicht genommener Bildungsurlaub kann in das Folgejahr übertragen werden. Allerdings darf der Übertrag nicht mehr als zwei Jahre betragen.

Berechnung

Um deinen Bildungsurlaubsanspruch für das aktuelle oder kommende Jahr zu berechnen, gehe wie folgt vor:

  1. Ermittle deine wöchentliche Arbeitszeit.
  2. Multipliziere die Arbeitszeit mit der Anzahl der Bildungsurlaubstage für Vollzeitbeschäftigte (5 Tage).
  3. Notiere den errechneten Wert.

Beispiel:

Als Teilzeitbeschäftigter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden hast du Anspruch auf 2,5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.

(20 Stunden / 35 Stunden pro Woche) * 5 Tage = 2,86 Tage ≈ 2,5 Tage

Denke daran, dass dein Arbeitgeber deinen Bildungsurlaubsanspruch nicht kürzen darf. Bei Fragen oder Unsicherheiten kannst du dich an deinen Betriebs- oder Personalrat oder die zuständige Bildungsstätte wenden.

Bewilligung und Ablehnung von Bildungsurlaubsanträgen

Nach Eingang deines Antrags auf Bildungsurlaub entscheidet dein Arbeitgeber darüber, ob er diesen bewilligt oder ablehnt.

Voraussetzungen für die Bewilligung

Dein Antrag kann nur bewilligt werden, wenn er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Er entspricht den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes.
  • Der gewünschte Bildungsurlaub findet in einer anerkannten Bildungseinrichtung statt.
  • Der Bildungsgehalt des Kurses ist für deine berufliche oder persönliche Entwicklung relevant.
  • Es liegen keine dringenden betrieblichen Gründe vor, die eine Verhinderung des Bildungsurlaubs rechtfertigen.

Gründe für eine Ablehnung

Dein Arbeitgeber kann deinen Antrag ablehnen, wenn:

  • Er die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • Der gewünschte Bildungsurlaub nicht ausreichend deiner beruflichen oder persönlichen Entwicklung dient.
  • Dringende betriebliche Gründe vorliegen, wie z. B. eine wichtige Kundenpräsentation oder eine betriebliche Umstrukturierung.
  • Du in den letzten zwei Jahren bereits Bildungsurlaub genommen hast (in manchen Bundesländern).

Verhandlungsmöglichkeiten

Wenn dein Arbeitgeber deinen Antrag zunächst ablehnt, kannst du versuchen, mit ihm zu verhandeln. Erkläre, warum der Bildungsurlaub für dich wichtig ist und welche konkreten Vorteile er für dich und das Unternehmen haben wird. Vielleicht könnt ihr eine Kompromisslösung finden, z. B. eine kürzere Dauer des Bildungsurlaubs oder eine andere Terminierung.

Rechtliche Schritte

Wenn dein Arbeitgeber deinen Antrag endgültig ablehnt und du der Meinung bist, dass er dies zu Unrecht getan hat, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Dies solltest du jedoch nur in Betracht ziehen, wenn du dir deiner Sache sicher bist und die Zustimmung deiner Gewerkschaft hast.

Möglichkeiten zur Verlängerung des Bildungsurlaubs

Kann ich den Bildungsurlaub verlängern?

In der Regel nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Bildungsurlaubstagen kann nicht verlängert werden.

Antrag auf eine Sondergenehmigung

Ausnahmen können in besonderen Fällen genehmigt werden. Sollte die beantragte Weiterbildung den erforderlichen Umfang überschreiten, kann ein Antrag auf eine Sondergenehmigung bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Zulässige Gründe für eine Sondergenehmigung

  • Umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen
  • Stufenweise durchgeführte Weiterbildungen
  • Weiterbildungen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und für die berufliche Entwicklung von großer Bedeutung sind

Vorgehen bei der Beantragung einer Sondergenehmigung

  • Stelle einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde (z. B. beim Arbeitgeber oder beim Bundesland).
  • Begründe ausführlich, warum eine Verlängerung des Bildungsurlaubs notwendig ist.
  • Lege Nachweise über die geplante Weiterbildungsmaßnahme vor.

Chancen auf eine Bewilligung

Die Bewilligung einer Sondergenehmigung ist nicht garantiert. Die Behörde prüft die Einzelfälle und entscheidet nach Ermessen. Eine höhere Chance auf eine Bewilligung besteht, wenn die beantragte Weiterbildung in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit steht und für deine weitere Karriere von großer Bedeutung ist.

Übertragbarkeit und Verfall des Bildungsurlaubsanspruchs

Übertragbarkeit

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Er muss innerhalb des laufenden Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.

Verfall

Solltest du deinen Bildungsurlaubsanspruch im laufenden Jahr nicht in Anspruch nehmen, verfällt dieser automatisch mit Ablauf des 31. Dezember. Es besteht keine Möglichkeit, den Anspruch nachträglich noch geltend zu machen.

Sonderregelung für Beamte

Im Beamtenrecht gilt eine Sonderregelung. Hier kann der Anspruch auf Bildungsurlaub bis zu zwei Jahre übertragen werden. Jedoch muss der Bildungsurlaub spätestens innerhalb von drei Jahren nach Entstehung des Anspruchs genommen werden.

Fristen beachten

Es ist wichtig, die Fristen für die Beantragung und die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs zu beachten. Du solltest daher deinen Antrag frühzeitig stellen und dich rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber über die Durchführung abstimmen. So kannst du sicherstellen, dass du deinen Bildungsurlaubsanspruch nicht verlierst.

Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

In bestimmten Berufsgruppen gelten Sonderregelungen für den Bildungsurlaub:

Lehrkräfte

  • Umfang: 5 Tage pro Kalenderjahr
  • Voraussetzung: Mindestens dreijährige Tätigkeit im Schuldienst
  • Beantragung: Fristen und Verfahren sind in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer geregelt

Beschäftigte im öffentlichen Dienst

  • In vielen Bundesländern haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst einen erweiterten Anspruch auf Bildungsurlaub, der über die gesetzlichen Mindesttage hinausgeht.
  • Die Regelungen variieren je nach Bundesland und können sich beispielsweise auf die Dauer des Anspruchs (bis zu 10 Tage pro Jahr), die Gültigkeitsdauer (bis zu 5 Jahre) oder die Verlängerungsmöglichkeiten beziehen.

Auszubildende

  • Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • In einigen Bundesländern (z. B. Berlin, Hessen) gibt es jedoch Sonderregelungen, die eine Freistellung für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen vorsehen.

Beamte

  • Beamte haben in der Regel keinen Anspruch auf Bildungsurlaub im eigentlichen Sinne, da ihnen andere Möglichkeiten zur Weiterbildung zur Verfügung stehen.
  • Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub für Fortbildungszwecke beantragen.

Weitere Berufsgruppen

  • In einigen Bundesländern gibt es auch Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen wie:
    • Pflegekräfte
    • Sozialarbeiter/-innen
    • Rettungskräfte
    • Erzieher/-innen

Es empfiehlt sich daher, sich über die geltenden Regelungen in deinem Bundesland und für deine spezielle Berufsgruppe zu informieren.

Aktuelle Entwicklungen im Bereich Bildungsurlaub


In den letzten Jahren haben sich im Bereich Bildungsurlaub einige wichtige Entwicklungen ergeben. Diese möchten wir dir hier vorstellen:

Ausbau des Bildungsangebots

Das Angebot an Bildungsurlauben wurde in vielen Bundesländern deutlich ausgebaut. So wurden neue Themenbereiche aufgenommen und die Zahl der anerkannten Anbieter erweitert. Dies ermöglicht dir eine größere Auswahl an Kursen und Seminaren, die deinen Lernbedürfnissen entsprechen.

Digitalisierung des Bildungsurlaubs

Die Digitalisierung hat auch im Bereich Bildungsurlaub Einzug gehalten. Mittlerweile bieten einige Anbieter Online-Kurse oder Blended-Learning-Formate an, bei denen Präsenzphasen mit digitalen Lerneinheiten kombiniert werden. Dadurch wird es für dich einfacher, Bildungsurlaub auch berufsbegleitend zu absolvieren.

Förderung der Weiterbildungsbeteiligung

Viele Bundesländer haben Programme zur Förderung der Weiterbildungsbeteiligung aufgelegt. Diese können finanzielle Zuschüsse oder Beratungsunterstützung beinhalten. Informiere dich bei der zuständigen Stelle in deinem Bundesland über mögliche Fördermöglichkeiten.

Ausweitung des Berechtigtenkreises

In einigen Bundesländern wurde der Kreis der Berechtigten für Bildungsurlaub erweitert. So können in manchen Fällen auch Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer in Elternzeit Bildungsurlaub beantragen. Überprüfe die aktuellen Regelungen in deinem Bundesland.

Rechtliche Absicherung

Der Anspruch auf Bildungsurlaub wurde in den letzten Jahren durch verschiedene Gerichtsurteile gestärkt. Dies gibt dir mehr Sicherheit bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Bildungsurlaub. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen zwischen den Bundesländern unterschiedlich. Informiere dich deshalb immer über die geltenden Bestimmungen in deinem Bundesland.

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