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Bildungsurlaub im TVöD: Alles, was Beschäftigte wissen müssen

Lukas Fuchs vor 7 Monaten in  Finanzierung 3 Minuten Lesedauer

Anspruch auf Bildungsurlaub im TVöD

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gewährt dir als Beschäftigtem im öffentlichen Dienst einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Dieser Anspruch steht dir unter bestimmten Voraussetzungen zu.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um Anspruch auf Bildungsurlaub im TVöD zu haben, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss dem Geltungsbereich des TVöD unterliegen.
  • Beschäftigungsdauer: Du musst mindestens sechs Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Altersgrenze: Du bist nicht älter als 50 Jahre. Diese Altersgrenze gilt nicht für Beschäftigte, die sich in Elternzeit oder Pflegezeit befinden.
  • Berufliche Tätigkeit: Du musst in einem Arbeitsverhältnis stehen, das der beruflichen Weiterbildung dient.

Zeitpunkt des Anspruchs

  • Erster Anspruch: Der erste Bildungsurlaubsanspruch entsteht nach Ablauf von sechs Monaten Beschäftigung und kann frühestens nach zwei Jahren erneut in Anspruch genommen werden.
  • Weitere Ansprüche: Danach entsteht alle zwei Jahre ein neuer Anspruch.

Ausschlussgründe

In bestimmten Fällen kannst du keinen Anspruch auf Bildungsurlaub im TVöD geltend machen, beispielsweise wenn:

  • Du dich in der Probezeit befindest.
  • Dringende betriebliche Gründe vorliegen, die eine Freistellung verhindern.
  • Du im laufenden Kalenderjahr bereits Bildungsurlaub genommen hast.

Voraussetzungen für die Beantragung von Bildungsurlaub

Um Bildungsurlaub im Rahmen des TVöD zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

Beschäftigungsverhältnis

  • Du musst in einem Arbeitsverhältnis stehen, das unter den TVöD fällt.
  • Du musst in Voll- oder Teilzeit beschäftigt sein.
  • Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen.

Betriebszugehörigkeit

  • Du musst dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören.

Vorherige Bildungsurlaube

  • Du hast noch keinen Bildungsurlaub in den letzten fünf Kalenderjahren genommen. Hierbei zählen nur Bildungsurlaube nach dem TVöD, nicht jedoch nach anderen gesetzlichen oder tariflichen Regelungen.

Ziel des Bildungsurlaubs

  • Der Bildungsurlaub muss der beruflichen Weiterbildung oder der politischen Bildung dienen. Hierfür kannst du Seminare, Kurse oder andere Bildungsmaßnahmen besuchen.

Inhalte und Dauer der Bildungsmaßnahme

  • Die Bildungsmaßnahme muss ein bestimmtes inhaltliches und zeitliches Mindestmaß aufweisen. In der Regel sind dies mindestens fünf Arbeitstage. Nähere Informationen hierzu findest du in der Bildungsurlaubsverordnung deines Bundeslandes.

Nachweis der Teilnahme

  • Du musst dem Arbeitgeber nach Abschluss des Bildungsurlaubs einen Nachweis über deine Teilnahme vorlegen. Dies kann beispielsweise eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung oder eine Arbeitsbestätigung sein.

Themenbereiche für Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist eine gesetzlich vorgeschriebene Freistellung von der Arbeit für Weiterbildungszwecke. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, haben Anspruch auf Bildungsurlaub.

Welche Themengebiete sind förderfähig?

Die förderfähigen Themenbereiche für Bildungsurlaub sind in den jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetzen geregelt. Sie umfassen im Allgemeinen folgende Bereiche:

a) Politische und gesellschaftliche Bildung

  • Demokratie und Menschenrechte
  • Geschichte und Sozialkunde
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

b) Berufliche Bildung

  • Qualifizierung für die berufliche Tätigkeit
  • Weiterbildung in neuen Technologien und Arbeitsmethoden

c) Sprachliche Bildung

  • Erwerb oder Verbesserung von Sprachkenntnissen
  • Fremdsprachenunterricht

d) Kulturelle Bildung

  • Kunst, Musik und Literatur
  • Theater, Tanz und Film

Welchen Bezug zum Beruf müssen die Themen haben?

Die Themen, die du im Bildungsurlaub behandelst, müssen nicht direkt mit deiner aktuellen beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Es ist jedoch von Vorteil, wenn sie deine berufliche Entwicklung unterstützen oder dir neue Perspektiven eröffnen.

Erholungs- und Freizeitaktivitäten

Erholungs- und Freizeitaktivitäten sind im Rahmen von Bildungsurlaub in der Regel nicht förderfähig. Allerdings können solche Aktivitäten toleriert werden, wenn sie einen geringen Anteil des Bildungsurlaubs ausmachen und in direktem Zusammenhang mit dem Bildungsziel stehen.

Umfang und Dauer des Bildungsurlaubs

Dauer

Der Umfang deines Bildungsurlaubs bemisst sich nach der Dauer der jeweiligen Bildungsmaßnahme. Für einen Seminar mit einer Dauer von 3 Tagen hast du dementsprechend einen Anspruch auf 3 Tage Bildungsurlaub.

Mindest- und Höchstdauer

Im TVöD ist eine Mindestdauer für Bildungsurlaub festgelegt. Diese beträgt in der Regel 5 Tage am Stück. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei berufsbegleitenden Studiengängen, kann auch eine kürzere Dauer gewährt werden. Allerdings kann die Gesamtdauer des Bildungsurlaubs in deiner gesamten Laufbahn deine berufliche Tätigkeit nicht übersteigen.

Häufigkeit

Du hast alle zwei Jahre (24 Monate) Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du den gesamten Anspruch auf einmal oder in mehreren Abschnitten nimmst.

Beantragung und Genehmigung des Bildungsurlaubs

Zur Beantragung des Bildungsurlaubs musst du die folgenden Schritte beachten:

Antragsfrist

Den Antrag auf Bildungsurlaub musst du rechtzeitig einreichen. Die genaue Frist findest du in deinem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Form des Antrags

Der Antrag sollte schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • Beschäftigungsverhältnis (z. B. Vollzeit, Teilzeit)
  • Gewünschter Zeitraum des Bildungsurlaubs
  • Geplante Inhalte und Ziele des Bildungsurlaubs

Einreichung des Antrags

Den Antrag reichst du beim Arbeitgeber ein. Hierbei empfiehlt es sich, eine Kopie für deine Unterlagen anzufertigen.

Genehmigung des Antrags

Der Arbeitgeber prüft deinen Antrag auf folgende Kriterien:

  • Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Rechtzeitige Antragstellung
  • Eignung der geplanten Inhalte und Ziele
  • Wichtige betriebliche Gründe

Ablehnung des Antrags

Der Arbeitgeber kann deinen Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Dies muss er dir schriftlich mitteilen und begründen.

Widerspruch gegen die Ablehnung

Wenn du mit der Ablehnung deines Antrags nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss an den Arbeitgeber gerichtet werden.

Vergütung und Freistellung während des Bildungsurlaubs

Während deines Bildungsurlaubs bist du weiterhin von der Arbeit freigestellt. Dies bedeutet, dass du deiner regelmäßigen Tätigkeit nicht nachgehen musst.

Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Grundsätzlich hast du Anspruch auf die Fortzahlung deines Arbeitsentgelts während des Bildungsurlaubs. Hierbei gibt es zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Volle Fortzahlung: Wenn der Bildungsurlaub der beruflichen Fortbildung dient und du die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllst, erhältst du dein Arbeitsentgelt in voller Höhe weitergezahlt.
  • Teilvergütung: Wenn der Bildungsurlaub nicht unmittelbar beruflichen Zwecken dient oder du die Voraussetzungen nur teilweise erfüllst, besteht nur ein Anspruch auf eine Teilvergütung.

Höhe der Vergütung

Die Höhe der Vergütung während des Bildungsurlaubs richtet sich nach den Regelungen deines Tarifvertrags oder deiner individuellen Arbeitsvereinbarung. In der Regel entspricht die Höhe der Vergütung deinem regelmäßigen Arbeitsentgelt.

Freistellung von der Arbeit

Während des Bildungsurlaubs bist du von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Das bedeutet, dass du deine regelmäßige Tätigkeit nicht ausüben musst. Du kannst diese Zeit nutzen, um dich voll und ganz auf deinen Bildungsurlaub zu konzentrieren.

Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung

Wenn du in Teilzeit beschäftigt bist, wird deine Vergütung während des Bildungsurlaubs anteilig gezahlt. Die Höhe der anteiligen Vergütung richtet sich nach deinem Beschäftigungsumfang. Du wirst ebenfalls von deinem regelmäßigen Arbeitszeitanteil freigestellt.

Pflichten des Arbeitnehmers während des Bildungsurlaubs

Während deines Bildungsurlaubs hast du als Arbeitnehmer bestimmte Pflichten zu beachten:

Teilnahmepflicht

Du bist verpflichtet, an den Bildungsurlaubsmaßnahmen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme aus triftigen Gründen nicht möglich sein, musst du dies unverzüglich dem Bildungsträger und deinem Arbeitgeber mitteilen.

Lernleistung

Du wirst während deines Bildungsurlaubs Leistungen erbringen müssen, wie z. B. die Teilnahme an Seminaren, die Anfertigung von Hausarbeiten oder die Durchführung von Projekten. Diese Leistungen musst du in einem angemessenen Umfang erbringen und nachweisen.

Nachweis der Teilnahme

Nach Abschluss des Bildungsurlaubs musst du deinem Arbeitgeber einen Teilnahmezertifikat oder ein anderes Dokument vorlegen, das deine Teilnahme und die erbrachten Leistungen bestätigt. Dies dient als Nachweis dafür, dass du den Bildungsurlaub tatsächlich für Weiterbildungszwecke genutzt hast.

Kostenbeteiligung

In einigen Fällen kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du dich an den Kosten des Bildungsurlaubs beteiligst. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn es sich um Kosten handelt, die über die üblichen Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen hinausgehen, wie z. B. für außergewöhnliche Unterkunft oder Verpflegung.

Geheimhaltungspflicht

Sollte dein Bildungsurlaub Inhalte beinhalten, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gelten, bist du zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung des Bildungsurlaubs.

Sorgfaltspflicht

Während des Bildungsurlaubs musst du die dir übertragenen Lernmaterialien und Geräte sorgfältig behandeln. Falls du Schäden verursachst, kannst du dafür haftbar gemacht werden.

Folgen einer unbegründeten Ablehnung von Bildungsurlaub

Sollte dein Antrag auf Bildungsurlaub unbegründet abgelehnt werden, stehen dir verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung.

Widerspruch

Zunächst kannst du gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des ablehnenden Bescheids bei deinem Arbeitgeber schriftlich eingehen. Im Widerspruch begründest du deine Sichtweise und forderst deinen Arbeitgeber auf, die Entscheidung zu überdenken.

Klage vor dem Arbeitsgericht

Sollte dein Widerspruch erfolglos bleiben, kannst du vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage erheben. Hierzu hast du drei Monate Zeit, nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde. Im Klageverfahren prüft das Gericht, ob die Ablehnung deines Bildungsurlaubs rechtens war.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Folgen einer unbegründeten Ablehnung von Bildungsurlaub findet sich im Bundesbildungsurlaubsgesetz (BBiUrlG). § 6 Abs. 6 BBiUrlG besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Bildungsurlaub zu gewähren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Weitere Konsequenzen

Neben den rechtlichen Folgen kann eine unbegründete Ablehnung von Bildungsurlaub auch negative Auswirkungen auf dein Verhältnis zum Arbeitgeber haben. Es kann zu einem Vertrauensverlust und einer Beeinträchtigung der Arbeitsmotivation kommen.

Beratungsmöglichkeiten

Wenn du dir unsicher bist, ob die Ablehnung deines Bildungsurlaubs begründet ist, kannst du dich an die zuständige Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt wenden. Diese können dich beraten und unterstützen.

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