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Bildungsurlaub Hessen: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Lukas Fuchs vor 8 Monaten in  Zielgruppen 3 Minuten Lesedauer

Voraussetzungen für Bildungsurlaub in Hessen

Um den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Hessischen Gesetz über den Bildungsurlaub (HBG) geregelt.

Bezug des Arbeitsentgelts

Du musst seit mindestens sechs Monaten bei deinem Arbeitgeber beschäftigt sein und während des Bildungsurlaubs dein Arbeitsentgelt weiter beziehen.

Dauer der Beschäftigung im Betrieb

Du musst seit mindestens einem Jahr bei deinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein.

Voll- oder Teilzeitbeschäftigung

Du kannst den Bildungsurlaub sowohl in Voll- als auch in Teilzeit in Anspruch nehmen. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Dauer des Bildungsurlaubs entsprechend.

Keine sonstigen Freistellungen

Du darfst während des Bildungsurlaubs keinen anderen bezahlten Freizeitausgleich erhalten, wie z. B. Erziehungsurlaub oder unbezahlten Urlaub.

Teilnahme an früheren Maßnahmen

Du kannst nicht an der gleichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, für die du bereits Bildungsurlaub in Anspruch genommen hast.

Mindestalter

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um Bildungsurlaub beantragen zu können.

Anspruchsdauer und Förderhöhe

Bei der Beantragung eines Bildungsurlaubs in Hessen stehen dir verschiedene Optionen hinsichtlich der Dauer und der finanziellen Unterstützung zur Verfügung.

Anspruchsdauer

Wie lange dauert ein Bildungsurlaub?

Dir stehen pro Kalenderjahr fünf Arbeitstage Bildungsurlaub zu. Diese kannst du für eine oder mehrere Maßnahmen nutzen.

Kann ich den Bildungsurlaub auch für kürzere oder längere Zeit beantragen?

Nein. Die Anspruchsdauer ist auf fünf Arbeitstage pro Jahr begrenzt.

Förderhöhe

Erhalte ich eine finanzielle Unterstützung für meinen Bildungsurlaub?

In Hessen gibt es keine direkte finanzielle Unterstützung für Bildungsurlaub. Du musst die Kosten für die Bildungsmaßnahme selbst tragen.

Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für deinen Bildungsurlaub zu reduzieren:

  • Bildungsprämie: Die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann dir bei den Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme helfen.
  • Zuschüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgebern: Manche Gewerkschaften oder Arbeitgeber bieten ihren Mitgliedern bzw. Beschäftigten Zuschüsse für Bildungsurlaub an.
  • Förderprogramme: Einige Bildungsträger bieten Förderprogramme an, die die Kosten für bestimmte Bildungsmaßnahmen reduzieren.

Teilnahmevoraussetzungen für Beschäftigte

Um Bildungsurlaub in Hessen in Anspruch nehmen zu können, musst du als Beschäftigter bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Mindestbeschäftigungsdauer

  • Du musst seit mindestens sechs Monaten bei deinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Diese Voraussetzung gilt auch für Auszubildende, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden.

Arbeitszeit

  • Du musst während der Dauer des Bildungsurlaubs mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Teilzeitbeschäftigte müssen mindestens die Hälfte ihrer vereinbarten Arbeitszeit leisten.

Beschäftigungsverhältnisse

  • Der Bildungsurlaub kann in allen Beschäftigungsverhältnissen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Art des Vertrags (z. B. Vollzeit, Teilzeit, befristet, unbefristet).
  • Auch Auszubildende und Beamte haben Anspruch auf Bildungsurlaub.

Ausschlussgründe

  • Du kannst keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, wenn du dich in Elternzeit, unbezahltem Urlaub oder einer anderen Form der Freistellung befindest.
  • Auch während einer Kündigungsfrist oder eines laufenden Insolvenzverfahrens hast du keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Anforderungen an die Bildungsmaßnahme

Nicht jede Bildungsmaßnahme erfüllt die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub in Hessen. Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein:

Inhaltliche Kriterien

  • Fachliche Relevanz: Die Maßnahme muss sich auf deine berufliche Tätigkeit beziehen oder darauf vorbereiten.
  • Qualitätskriterien: Die Maßnahme muss fachlich fundiert und nach anerkannten Qualitätsstandards konzipiert sein.
  • Lernziele: Die Maßnahme muss definierte Lernziele verfolgen und nachvollziehbare Lernerfolge ermöglichen.

Organisatorische Kriterien

  • Dauer: Die Maßnahme muss mindestens fünf zusammenhängende Arbeitstage dauern.
  • Zeitrahmen: Der Bildungsurlaub muss innerhalb von zwei Kalenderjahren nach Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides absolviert werden.
  • Anbieter: Die Maßnahme muss von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Eine Liste anerkannter Bildungsträger findest du hier: [Link zu einer Liste anerkannter Bildungsträger einfügen]
  • Anwesenheitsnachweis: Du musst während der gesamten Maßnahme an mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten teilnehmen.

Zusätzliche Hinweise

  • Berufliche Weiterbildung: Bildungsurlaub soll vorrangig der beruflichen Weiterbildung dienen. Daher sollten Maßnahmen bevorzugt werden, die deine fachlichen Kompetenzen erweitern oder dich auf neue berufliche Herausforderungen vorbereiten.
  • Methodenvielfalt: Die Maßnahme sollte abwechslungsreiche Unterrichtsmethoden einsetzen, um das Lernen zu fördern. Dazu gehören z. B. Vorträge, Diskussionen, Übungen und Exkursionen.
  • Teilnehmerbefragung: Nach Abschluss der Maßnahme wirst du gebeten, an einer Teilnehmerbefragung teilzunehmen, um die Qualität der Maßnahme zu bewerten. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Entscheidung über die weitere Anerkennung ein.

Beantragung und Genehmigung des Bildungsurlaubs

Sobald du die passenden Voraussetzungen erfüllt hast, kannst du den Bildungsurlaub beantragen. Im Folgenden erfährst du, wie du dabei vorgehst:

Fristen und Antragstellung

Die Beantragung des Bildungsurlaubs muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Den Antrag stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber ein. In der Regel stellt dieser dafür einen entsprechenden Antrag bereit. Das Formular kannst du auch auf der Website des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst herunterladen.

Inhalt des Antrags

Dein Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift
  • Personalnummer oder Geburtsdatum
  • gewünschter Zeitraum des Bildungsurlaubs
  • Titel und Anbieter der Bildungsmaßnahme
  • Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen

Genehmigung

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deinen Antrag innerhalb von drei Wochen nach Eingang zu bearbeiten. Er muss dir die Genehmigung innerhalb dieser Frist schriftlich mitteilen. Sollte dein Antrag abgelehnt werden, muss er die Gründe dafür angeben.

Entscheidungskriterien

Bei der Entscheidung über die Genehmigung des Bildungsurlaubs prüft dein Arbeitgeber, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Rechtzeitige Antragstellung
  • Inhaltliche Eignung der Bildungsmaßnahme
  • Keine betrieblichen Gründe, die gegen die Genehmigung des Bildungsurlaubs sprechen

Ablehnungsgründe und Widerspruchsverfahren

Sollte dein Antrag abgelehnt werden, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich an deinen Arbeitgeber gerichtet werden. In deinem Widerspruch solltest du die Gründe für die Ablehnung darlegen und nachweisen, warum du die Entscheidung für falsch hältst. Über deinen Widerspruch entscheidet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Sonderregelungen für Auszubildende und Beamtinnen und Beamte

Für Auszubildende und Beamtinnen und Beamte gelten Sonderregelungen hinsichtlich des Bildungsurlaubs. Auszubildende haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, können aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung von der Arbeit beantragen. Beamtinnen und Beamte hingegen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Antragstellung und die Genehmigung erfolgen in der Regel nach den gleichen Verfahren wie für Angestellte.

Ablehnungsgründe und Widerspruchsverfahren

Auch wenn du die Voraussetzungen für Bildungsurlaub in Hessen erfüllst, kann dein Antrag abgelehnt werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn:

  • die Bildungsmaßnahme nicht den Anforderungen entspricht (siehe Abschnitt "Anforderungen an die Bildungsmaßnahme")
  • du den Bildungsurlaub nicht innerhalb der festgesetzten Zeitspanne (5 Jahre nach Genehmigung) in Anspruch nimmst
  • die Bildungsmaßnahme nicht dem Zweck des Bildungsurlaubs dient (persönliche Weiterbildung und berufliche Qualifizierung)
  • du während der Bildungsmaßnahme weiterhin deiner Beschäftigung nachgehst
  • die Ablehnung aus personalwirtschaftlichen Gründen erfolgt (z. B. vorübergehende Unterbesetzung)

Widerspruchsverfahren

Wenn dein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt wird, kannst du innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen. Den Widerspruch richtest du an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat.

Im Widerspruch solltest du deine Argumente gegen die Ablehnung darlegen und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Die Widerspruchsbehörde prüft deinen Widerspruch und entscheidet darüber. Gegen die Entscheidung der Widerspruchsbehörde kannst du Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Hinweis: Es ist ratsam, sich im Falle einer Ablehnung rechtzeitig an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der dich bei der Einlegung des Widerspruchs und der weiteren Vorgehensweise beraten kann.

Sonderregelungen für Auszubildende und Beamtinnen und Beamte

Auszubildende

Als Auszubildender hast du grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn

  • du dich in einem anerkannten Ausbildungsberuf befindest,
  • dein Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und
  • du die Bildungsmaßnahme während deiner regulären Arbeitszeit absolvieren kannst.

Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt in der Regel fünf Tage pro Jahr, kann aber je nach Branche variieren. Die Förderungshöhe entspricht der Höhe der Ausbildungsvergütung.

Beamtinnen und Beamte

Als Beamtin oder Beamter hast du ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern

  • du in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit stehst und
  • die Bildungsmaßnahme der beruflichen Fortbildung dient.

Die Dauer des Bildungsurlaubs für Beamtinnen und Beamte beträgt üblicherweise zehn Tage pro Jahr. Die Förderungshöhe entspricht in der Regel dem Gehalt, das du während der Bildungsmaßnahme erhältst.

Wichtig:

  • Beantragung: Die Beantragung des Bildungsurlaubs muss in Hessen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
  • Genehmigung: Die Genehmigung des Bildungsurlaubs liegt im Ermessen des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle.
  • Ablehnungsgründe: Ein Bildungsurlaub kann u. a. abgelehnt werden, wenn die Maßnahme nicht den Anforderungen entspricht oder dringende betriebliche Gründe vorliegen.
  • Widerspruchsverfahren: Gegen eine Ablehnung des Bildungsurlaubs kannst du Widerspruch einlegen.

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