Bildungsurlaub in der Probezeit: Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte

Foto des Autors

By Jan

Anspruch auf Bildungsurlaub in der Probezeit

Auch Beschäftigte in der Probezeit haben grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser ist gesetzlich geregelt und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um einen Bildungsurlaub in der Probezeit zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst mindestens sechs Monate im selben Betrieb beschäftigt sein.
  • Die Probezeit muss vollständig abgelaufen sein.
  • Der Bildungsurlaub muss im zeitlichen Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen.
  • Du musst den Bildungsurlaub rechtzeitig beantragen.

Befristung des Arbeitsvertrages

Befristete Arbeitsverträge haben keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Auch befristet Beschäftigte haben das Recht, Bildungsurlaub zu nehmen. Allerdings musst du die Probezeit vollständig abgeleistet haben, bevor du den Bildungsurlaub antreten kannst.

Sonderregelungen für bestimmte Berufe

In einigen Berufen gelten Sonderregelungen für Bildungsurlaub in der Probezeit. Beispielsweise haben Lehrer in einigen Bundesländern bereits nach drei Monaten Anspruch auf Bildungsurlaub. Erkundige dich daher bei deiner zuständigen Bildungsbehörde nach den Regelungen für deinen Beruf.

Befristung des Arbeitsvertrages und Bildungsurlaub

Auch während einer Probezeit hast du Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Dauer der Probezeit

Die Dauer der Probezeit ist in der Regel auf sechs Monate begrenzt. Innerhalb dieser Zeit hast du grundsätzlich das Recht, Bildungsurlaub zu beantragen.

Befristete Arbeitsverträge

Sofern dein Arbeitsvertrag befristet ist, hast du dennoch Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die Befristung länger als drei Jahre dauert. Trifft dies nicht zu, kann dir der Bildungsurlaub nur ausnahmsweise genehmigt werden, wenn dein Arbeitgeber der Ansicht ist, dass dadurch die Interessen des Betriebs nicht beeinträchtigt werden.

Sonderregelungen für bestimmte Berufe

In bestimmten Berufsgruppen, wie z. B. im Handwerk oder der öffentlichen Verwaltung, gelten Sonderregelungen für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub während der Probezeit. Diese Regelungen solltest du in den entsprechenden Tarifverträgen oder Gesetzen nachlesen.

Regelung in deinem Bundesland

Die genauen Regelungen zum Bildungsurlaub unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Informiere dich daher bei deinem zuständigen Bildungsministerium oder den Bildungswerken über die geltenden Bestimmungen in deinem Bundesland.

Sonderregelungen für bestimmte Berufe

In bestimmten Berufen bestehen für Beschäftigte in der Probezeit besondere Regelungen für Bildungsurlaub.

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen haben gemäß § 70 SchulG NRW einen Anspruch auf Sonderurlaub für dienstliche Fortbildungsmaßnahmen. Dies gilt auch während der Probezeit. Der Anspruch auf Sonderurlaub beträgt bis zu zwölf Arbeitstagen pro Jahr.

Auszubildende

Auszubildende haben gemäß § 4 BBiG grundsätzlich keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in der Probezeit. Allerdings können sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Beamtenanwärter

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub in der Probezeit. Allerdings können sie abhängig von der jeweiligen Dienststelle und den konkreten Umständen einen unbezahlten Urlaub für Fortbildungszwecke beantragen.

Arbeitnehmer in der Pflege

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflege haben gemäß § 43 Pflegezeitgesetz Anspruch auf Pflegezeit für Bildungsmaßnahmen. Dies gilt auch während der Probezeit. Die Pflegezeit kann bis zu sechs Monate pro Pflegefall betragen.

Arbeitnehmer in der Elternzeit

Auch während der Elternzeit hast du einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser beträgt bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Du kannst den Bildungsurlaub in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten nehmen.

Fazit

Auch während der Probezeit hast du in bestimmten Berufen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bildungsurlaub. Informiere dich daher frühzeitig bei deiner zuständigen Stelle über die geltenden Regelungen.

Formalitäten und Beantragung

Um Bildungsurlaub zu beantragen, musst du bestimmte Formalitäten berücksichtigen. Hier sind die wichtigsten Schritte und Informationen:

Antragsstellung

  • Den Antrag auf Bildungsurlaub stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber.
  • Verwende dazu das Antragsformular deiner zuständigen Bildungsbehörde (z. B. deiner Volkshochschule).
  • Reiche den Antrag rechtzeitig ein, in der Regel mindestens sechs bis acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme.

Inhalt des Antrags

Dein Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Den Zeitraum des Bildungsurlaubs
  • Den Titel und die Inhalte der Bildungsmaßnahme
  • Den Veranstalter der Bildungsmaßnahme
  • Deine Beweggründe für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme

Nachweise

Je nach deiner Bildungsmaßnahme musst du möglicherweise Nachweise einreichen, die deine Berechtigung zum Bildungsurlaub belegen. Dies können sein:

  • Zeugnisse oder Zertifikate über bisherige Bildungsabschlüsse
  • Nachweis über deine berufliche Tätigkeit
  • Stellungnahme deines Arbeitgebers zur beruflichen Relevanz der Bildungsmaßnahme

Bearbeitung des Antrags

Dein Arbeitgeber hat eine Frist von zwei Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. Innerhalb dieser Frist muss er dir seine Entscheidung mitteilen. Die Entscheidung ist in der Regel schriftlich und begründet.

Besonderheiten für befristete Arbeitsverträge

Wenn du dich in der Probezeit befindest und einen befristeten Arbeitsvertrag hast, gelten besondere Regelungen. In diesem Fall kann es sein, dass dein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Bildungsmaßnahme die ordnungsgemäße Durchführung des Arbeitsverhältnisses gefährdet oder wenn die Probezeit für die Qualifizierung vorübergehender Art ist.

Bewilligung und Ablehnung

Antragsstellung und Entscheidung

Nach Eingang deines Antrags hat dein Arbeitgeber fünf Wochen Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Er kann deinen Antrag bewilligen oder ablehnen. Die Entscheidung muss schriftlich erfolgen und die Ablehnung muss begründet werden.

Ablehnungsgründe

Dein Antrag kann nur aus bestimmten Gründen abgelehnt werden, darunter:

  • Betriebliche Gründe: Wenn dein Bildungsurlaub den Betriebsablauf erheblich stören würde, kann er abgelehnt werden.
  • Fehlende Kapazitäten: Dein Arbeitgeber kann den Urlaub ablehnen, wenn andere Mitarbeiter nicht in der Lage sind, deine Aufgaben während deiner Abwesenheit zu übernehmen.
  • Nicht rechtzeitiger Antrag: Der Antrag muss in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs gestellt werden. Eine verspätete Antragstellung kann zur Ablehnung führen.
  • Formale Mängel: Dein Antrag muss alle erforderlichen Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen des Bildungsträgers und den Zeitraum des Urlaubs. Ein Antrag mit formalen Mängeln kann abgelehnt werden.

Bewilligung

Wird dein Antrag bewilligt, erhältst du eine schriftliche Bewilligung. Darin sind der Zeitraum des Urlaubs und die Höhe des finanziellen Zuschusses aufgeführt. Du solltest die Bewilligung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Anpassungen beantragen.

Folgen der Ablehnung

Wird dein Antrag abgelehnt, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids bei deinem Arbeitgeber eingelegt werden. Dein Arbeitgeber muss den Widerspruch prüfen und eine endgültige Entscheidung treffen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du dich an die zuständige Stelle wenden, z. B. die Agentur für Arbeit.

Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Der Bildungsurlaub kann Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Hier sind einige wichtige Aspekte:

Vergütung

Während des Bildungsurlaubs erhältst du in der Regel keine Vergütung von deinem Arbeitgeber. Allerdings besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch ein Bildungsurlaubsstipendium oder andere Förderprogramme zu erhalten.

Kündigungsschutz

Während des Bildungsurlaubs bist du vor Kündigung durch deinen Arbeitgeber geschützt. Dies bedeutet, dass dich dein Arbeitgeber nicht aufgrund deiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz kündigen kann.

Fortbildungsvereinbarung

In manchen Fällen kann der Arbeitgeber verlangen, dass du eine Fortbildungsvereinbarung unterzeichnest. Diese Vereinbarung verpflichtet dich, nach deinem Bildungsurlaub für eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu bleiben. Solltest du diese Verpflichtung nicht einhalten, kannst du verpflichtet sein, die Kosten des Bildungsurlaubs zurückzuzahlen.

Abrechnung von Urlaubstagen

Der Bildungsurlaub wird in der Regel nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Wenn du während deines Bildungsurlaubs jedoch Urlaubstage nimmst, werden diese von deinem Jahresurlaub abgezogen.

Rückstellungen in Sozialkassen

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, während deines Bildungsurlaubs weiterhin deine Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zu leisten.

Auswirkung auf das Probezeitverhältnis

Kündigung während der Probezeit

Da der Bildungsurlaub ein gesetzlicher Anspruch ist, wirkt er sich nicht negativ auf das Probezeitverhältnis aus. Dein Arbeitgeber kann dich auch während deiner Abwesenheit im Bildungsurlaub nicht kündigen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor.

Verlängerung der Probezeit

Die Probezeit kann aufgrund des Bildungsurlaubs nicht verlängert werden. Die Zeit, die du im Bildungsurlaub verbringst, wird nicht auf die Probezeit angerechnet.

Schreibe einen Kommentar