Wer hat in Bayern Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Bayern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dazu gehören:
Kriterien für den Anspruch
- Tätigkeit in einem Betrieb mit mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten im Betrieb
- Lebensalter von mindestens 18 Jahren
- Zeitpunkt des Bildungsurlaubs muss mindestens drei Monate vorher beantragt werden (außer in Notfällen)
Möglichkeiten zur Befreiung vom Anspruch
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber dich vom Bildungsurlaub befreien, wenn:
- Es betriebliche oder dienstliche Gründe gibt, die die Freistellung unmöglich machen.
- Dein Anspruch auf Bildungsurlaub bereits im laufenden Kalenderjahr erfüllt wurde.
- Du an einem gleichartigen Programm teilnimmst oder innerhalb der letzten fünf Jahre teilgenommen hast.
- Aus anderen wichtigen Gründen die Freistellung unzumutbar ist.
Wie viel Bildungsurlaub steht mir in Bayern zu?
Jeder Arbeitnehmer in Bayern hat pro Kalenderjahr einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende, allerdings wird der Anspruch anteilig berechnet. Beispielsweise steht dir bei einer Halbtagstätigkeit ein Anspruch auf zweieinhalb Bildungsurlaubstage zu.
Anspruchsvoraussetzungen
Um den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast ein Arbeitsverhältnis in Bayern.
- Du bist seit mindestens sechs Monaten bei deinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen.
- Die Maßnahme muss beruflich oder persönlich weiterbilden und darf keinen überwiegend privaten Charakter haben.
Verlängerung des Anspruchs
In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Bildungsurlaub verlängert werden. Dies gilt etwa, wenn:
- Du Schichtdienst leistest.
- Du in Elternzeit oder Pflegezeit bist.
- Du eine Weiterbildungsmaßnahme im Ausland absolvierst.
Staffelung des Anspruchs
Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird nicht auf einmal gewährt, sondern staffelt sich wie folgt:
- Nach 6 Monaten: 2,5 Tage
- Nach 12 Monaten: 5 Tage
- Danach: 5 Tage pro Kalenderjahr
Wenn du den Bildungsurlaub nicht in einem Jahr in Anspruch nimmst, kannst du ihn bis zu zwei Jahre ins Folgejahr übertragen. Allerdings darfst du höchstens 10 Tage Bildungsurlaub ansammeln.
Welche Kosten übernimmt der Freistaat Bayern?
Als Arbeitnehmer in Bayern hast du Anspruch auf finanzielle Unterstützung für deinen Bildungsurlaub. Der Freistaat Bayern fördert die Weiterbildung seiner Bürger und übernimmt je nach Maßnahme folgende Kosten:
Teilnahmegebühren
Der Freistaat Bayern übernimmt in der Regel bis zu 50 % der Teilnahmegebühren für anerkannte Bildungsurlaubsmaßnahmen. Die maximale Förderung beträgt dabei 1.500 Euro pro Kalenderjahr.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Bildungsurlaubs werden vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer und dem Ort der Maßnahme.
Kinderbetreuungskosten
Wenn du während deines Bildungsurlaubs Kinder betreuen lassen musst, kannst du bis zu 50 % der Betreuungskosten geltend machen. Die maximale Förderung beträgt 200 Euro pro Kalenderjahr.
Reisekosten
Die Kosten für die An- und Abreise zum Bildungsurlaubsort werden vom Freistaat Bayern bis zu einer Höhe von 150 Euro übernommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mindestens fünf Tage dauert.
Weitere mögliche Zuschüsse
In besonderen Fällen kannst du weitere Zuschüsse beantragen, wenn du beispielsweise einen Bildungsurlaub in einem Entwicklungsland absolvierst oder eine Behinderung hast. Weitere Informationen zu möglichen Zuschüssen erhältst du bei der zuständigen Stelle in deinem Regierungsbezirk.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub in Bayern?
Um Bildungsurlaub in Bayern zu beantragen, sind einige Schritte zu beachten:
Antrag stellen
- Reiche bei deinem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung einen schriftlichen Antrag ein.
- Füge den Antrag auf Bildungsurlaub bei (Antrag auf Gewährung von Bildungsurlaub nach BayBiUG (Bildungsurlaubsgesetz Bayern)) und das Bildungsurlaubsangebot bei.
- Das Angebot muss alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und von einem anerkannten Träger kommen.
Zeitpunkt
- Du kannst den Bildungsurlaub innerhalb eines Kalenderjahres nehmen.
- Der Bildungsurlaub kann nach Beginn der Weiterbildung angetreten werden.
- Die Weiterbildung muss spätestens ein Jahr nach Beendigung des Bildungsurlaubs abgeschlossen werden.
Ablehnung
- Dein Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
- Du hast das Recht, dich gegen eine Ablehnung juristisch zu wehren.
Freistellung
- Dein Arbeitgeber ist nach Antragsgenehmigung verpflichtet, dich für die Dauer des Bildungsurlaubs freizustellen.
- Die Freistellung ist unbezahlt.
- Du darfst während des Bildungsurlaubs nicht für deinen Arbeitgeber tätig sein.
Weitere Informationen
- Detaillierte Informationen und Formulare findest du auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: https://www.km.bayern.de/bildungsurlaub
- Hilfe bei der Suche nach anerkannten Bildungsträgern erhältst du bei folgenden Stellen:
- Bayerischer Volkshochschulverband e.V. (BVHV): https://www.bv-bildungsurlaub.de
- Arbeitsgemeinschaft der Bildungsurlaubsträger in Bayern e.V. (A BU): https://www.bildungsurlaub-bayern.de
Wo finde ich Bildungsurlaubsangebote in Bayern?
Um passende Bildungsurlaubsangebote zu finden, stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Bildungsportal des Freistaats Bayern
Das Bildungsportal Bayern bietet eine umfangreiche Datenbank von Bildungsanbietern, die von der bayerischen Verwaltung anerkannt sind. Hier kannst du nach Kriterien wie Themenbereich, Kursdauer und Terminen filtern und detaillierte Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten.
Hier gelangst du zur Datenbank.
Volkshochschulen
Die Volkshochschulen in Bayern spielen eine wichtige Rolle in der Erwachsenenbildung. Sie bieten ein breites Spektrum an Bildungsurlaubskursen zu verschiedenen Themenfeldern an.
Einen Überblick über die Volkshochschulen in Bayern findest du hier.
Gewerkschaften und Verbände
Auch Gewerkschaften und Verbände bieten Bildungsurlaubskurse an. Sie richten sich in der Regel an Mitglieder bestimmter Berufsgruppen oder Gewerkschaften.
Informationen zu Bildungsurlaubsangeboten von Gewerkschaften und Verbänden erhältst du bei deiner zuständigen Gewerkschaft bzw. bei den Verbänden, denen du angehörst.
Private Bildungsträger
Neben den oben genannten Anbietern gibt es auch private Bildungsträger, die Bildungsurlaubskurse anbieten. Hier solltest du dich jedoch vorab über die Seriosität des Anbieters informieren und sicherstellen, dass der Kurs von der bayerischen Verwaltung anerkannt ist.
Eine Liste anerkannter privater Bildungsträger findest du im Bildungsportal Bayern unter diesem Link.
Welche Weiterbildungen werden in Bayern gefördert?
Als Bildungsfreudiger kannst du in Bayern von einem breiten Spektrum an geförderten Weiterbildungen profitieren. Der Freistaat fördert Maßnahmen, die:
Politische Bildung:
- Demokratie und Gesellschaft: Politische Grundwerte, Menschenrechte, gesellschaftliche Entwicklungen
- Zeitgeschichte und Zeitgeschehen: Historische Ereignisse, aktuelle politische Themen
- Internationale Politik und Zusammenarbeit: Globale Beziehungen, EU-Integration
Gesellschaftliche Bildung:
- Interkulturelle Kompetenz: Umgang mit Vielfalt, interkulturelle Verständigung
- Medienkompetenz: Umgang mit Medien, Informationsquellen, kritische Mediennutzung
- Gesundheitsbildung: Gesundheitserziehung, Prävention, Suchtprävention
Berufliche Bildung:
- Berufliche Weiterbildung: Qualifizierung für neue berufliche Tätigkeiten, beruflicher Aufstieg
- EDV- und Sprachkurse: Mit Fokus auf berufliche Anwendung
- Meisterkurse: Vorbereitung auf die Meisterprüfung für Handwerksberufe
- Fortbildungen für Führungskräfte: Führungskompetenzen, strategische Planung
Kulturelle Bildung:
- Kunst und Kulturgeschichte: Malerei, Musik, Architektur, Literatur
- Musik und Tanz: Praktische Kurse für Gesang, Instrumentenspiel oder Tanz
- Museen und Ausstellungen: Führungen und Workshops in historischen und kulturellen Einrichtungen
Darüber hinaus werden auch Weiterbildungen in den Bereichen Naturwissenschaften, Umwelt und Technik gefördert. Eine vollständige Auflistung der geförderten Weiterbildungen findest du auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Darf der Arbeitgeber mir Bildungsurlaub verweigern?
Nein, dein Arbeitgeber darf dir Bildungsurlaub nicht verweigern, wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Das Bayerische Bildungsurlaubsgesetz (BayBilUG) garantiert dir das Recht, bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr für Weiterbildungsmaßnahmen freigestellt zu werden.
Voraussetzungen für die Freistellung
Um Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist seit mindestens sechs Monaten in Bayern beschäftigt.
- Dein Bildungsurlaubswunsch liegt mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vor.
- Die Weiterbildungsmaßnahme entspricht den Fördervoraussetzungen des BayBilUG (siehe Abschnitt "Welche Weiterbildungen werden in Bayern gefördert?").
Ablehnungsgründe
Es gibt nur wenige Gründe, aufgrund derer dein Arbeitgeber deinen Bildungsurlaubsantrag ablehnen darf:
- Betriebliche Gründe: Die Freistellung würde den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen. Beachte jedoch, dass dein Arbeitgeber drei Monate vor Beginn des Bildungsurlaubs schriftlich darlegen muss, warum dein Fehlen zu erheblichen betrieblichen Einschränkungen führen würde.
- Arbeitskampf: Du befindest dich in einem Arbeitskampf.
- Freistellungen innerhalb der letzten zwölf Monate: Du hast bereits im letzten Jahr fünf Tage Bildungsurlaub genommen.
Vorgehen bei Ablehnung
Wenn dein Arbeitgeber deinen Bildungsurlaubsantrag ablehnt, solltest du umgehend Widerspruch einlegen. Dies musst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsschreibens tun. Die zuständige Stelle für die Bearbeitung deines Widerspruchs ist die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ).
Weiterführende Informationen
- Bayerisches Bildungsurlaubsgesetz (BayBilUG)
- Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ)
Kann ich meinen Bildungsurlaub auch in anderen Bundesländern nehmen?
Ja, du kannst deinen Bildungsurlaub auch in einem anderen Bundesland nehmen, wenn das Bildungsangebot dort anerkannt ist. Allerdings musst du dich vorher bei deiner zuständigen Bildungsbehörde in Bayern erkundigen, ob der gewählte Bildungsträger und das Bildungsangebot auch in Bayern anerkannt sind. Die Anerkennung muss schließlich auf dem Antrag auf Bildungsurlaub vermerkt sein.
Vorgehen bei Bildungsurlaub in anderen Bundesländern
Wenn du deinen Bildungsurlaub in einem anderen Bundesland wahrnehmen möchtest, solltest du die folgenden Schritte beachten:
- Informiere dich über anerkannte Bildungsträger und Bildungsangebote in dem jeweiligen Bundesland.
- Stelle einen Antrag auf Bildungsurlaub bei deiner zuständigen Bildungsbehörde in Bayern.
- Vermerke auf dem Antrag, dass du den Bildungsurlaub in einem anderen Bundesland wahrnehmen möchtest und dass das Bildungsangebot dort anerkannt ist.
- Die Bildungsbehörde prüft deinen Antrag und teilt dir mit, ob die Anerkennung vorliegt.
- Nach der Genehmigung kannst du deinen Bildungsurlaub in dem anderen Bundesland antreten.
Anerkennung von Bildungsträgern und Bildungsangeboten
Die Anerkennung von Bildungsträgern und Bildungsangeboten erfolgt in der Regel durch die zuständigen Bildungsbehörden der Bundesländer. In Bayern ist dies das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Übersicht über anerkannte Bildungsträger und Bildungsangebote findest du auf der Website des Ministeriums: https://www.km.bayern.de/eltern/bildungsurlaub
Solltest du Fragen zur Anerkennung von Bildungsträgern oder Bildungsangeboten haben, kannst du dich jederzeit an deine zuständige Bildungsbehörde wenden.
Welche Freizeiterlebnisse bietet Bayern in Verbindung mit Bildungsurlaub?
Deine Bildungsreise nach Bayern bietet Dir die Möglichkeit, nicht nur neue Lerninhalte zu erwerben, sondern auch atemberaubende Landschaften und kulturelle Schätze zu erkunden. Hier sind einige Freizeiterlebnisse, die Du in Betracht ziehen kannst:
Naturerlebnisse
- Wandern in den Alpen: Erlebe die atemberaubende Bergwelt Bayerns auf gut markierten Wanderwegen.
- Radtouren durch malerische Täler: Erkunde die idyllische Landschaft Bayerns auf zwei Rädern, vorbei an Seen, Flüssen und mittelalterlichen Dörfern.
- Bootsfahrten auf dem Königsee: Genieße eine malerische Bootsfahrt auf dem königsblauen Königsee, umgeben von steilen Felswänden und üppigen Wäldern.
Kulturelle Entdeckungen
- Besuche historischer Städte: Erkunde die charmanten Gassen von Städten wie München, Nürnberg und Regensburg, reich an historischen Monumenten und Museen.
- Konzerte und Theateraufführungen: Besuche das weltberühmte Bayerische Staatsorchester oder genieße die Oper im Nationaltheater München.
- Besichtigung von Schlössern: Begib Dich auf eine Zeitreise durch Bayerns königliche Vergangenheit in märchenhaften Schlössern wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee.
Kulinarische Genüsse
- Entdecke die bayerische Küche: Probiere traditionelle bayerische Gerichte wie Schweinshaxn, Knödel und Weißwurst in gemütlichen Wirtshäusern.
- Weinproben in Franken: Besuche renommierte Weinberge und probiere die exquisiten Weine der fränkischen Region.
- Biergarten-Kultur: Genieße einen gemütlichen Abend in traditionellen Biergärten, wo Du bayerisches Bier und lokale Spezialitäten genießen kannst.
Entspannung und Wellness
- Thermalbäder: Entspanne Dich in den natürlichen Thermalquellen Bayerns, mit therapeutischen Wirkungen auf Körper und Geist.
- Wandern im Nationalpark Berchtesgaden: Genieße die unberührte Natur im Nationalpark Berchtesgaden, wo Du kristallklare Seen, rauschende Wasserfälle und majestätische Berggipfel findest.
- Spaziergänge im Englischen Garten: Erkunde Münchens grüne Oase, den Englischen Garten, perfekt für entspannende Spaziergänge und Picknicks.