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Bildungsurlaub für Beamte in Nordrhein-Westfalen: Voraussetzungen, Beantragung und Möglichkeiten

Lukas Fuchs vor 7 Monaten in  Fortbildung 3 Minuten Lesedauer

Voraussetzungen für den Bildungsurlaub in NRW

Im Folgenden findest du die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Beamter in Nordrhein-Westfalen einen Bildungsurlaub zu beantragen:

Gesetzliche Grundlagen

Der Anspruch auf Bildungsurlaub für Beamte in NRW ist im Beamtenstatusgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) geregelt.

Dauer der Tätigkeit

Du musst als Beamter mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, bevor du einen Bildungsurlaub beantragen kannst.

Persönliche Eignung

Du musst für die Teilnahme an der geplanten Bildungsmaßnahme persönlich geeignet sein. Dies bedeutet, dass du die notwendigen Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse oder berufliche Vorbildung erfüllst.

Zielgerichtetheit

Die Bildungsmaßnahme muss berufsbezogen sein und deinen Kenntnissen und Fähigkeiten erweitern. Bildungsmaßnahmen, die ausschließlich der privaten oder persönlichen Interessenverfolgung dienen, werden nicht anerkannt.

Vorherige Ablehnung

Du kannst keinen Bildungsurlaub beantragen, wenn du in den letzten fünf Jahren bereits einen Bildungsurlaub in Anspruch genommen hast.

Beantragung des Bildungsurlaubs

Um den Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen zu können, musst du den entsprechenden Antrag rechtzeitig stellen. Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Beantragung:

Antragsberechtigung

  • Du bist Beamtin oder Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Du hast die Wartezeit von sechs Monaten nach Dienstantritt erfüllt.
  • Die geplante Bildungsmaßnahme entspricht den Voraussetzungen (siehe Abschnitt "Voraussetzungen").

Antragstellung

Den Antrag auf Bildungsurlaub stellst du schriftlich bei deiner Dienststelle ein. Das Antragsformular findest du in der Regel im Intranet oder auf der Website deiner Behörde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Deine persönlichen Daten
  • Die geplante Bildungsmaßnahme
  • Die Dauer und Termine des Bildungsurlaubs

Bearbeitungsdauer

Die Dienststelle prüft deinen Antrag und teilt dir innerhalb von drei Monaten ihre Entscheidung mit. Bei einer Ablehnung erhältst du eine schriftliche Begründung.

Besonderheiten

  • Teilzeitbeschäftigte und Beamtinnen/Beamte in Elternzeit: Auch Teilzeitbeschäftigte und Beamtinnen/Beamte in Elternzeit können Bildungsurlaub beantragen. Die Dauer des Urlaubs wird jedoch anteilig gewährt.
  • Außerhalb des Dienstes durchgeführte Bildungsmaßnahmen: Bildungsmaßnahmen, die außerhalb des Dienstes durchgeführt werden, müssen von der Dienststelle genehmigt werden. In der Regel ist hierfür ein formloser Antrag erforderlich.
  • Ablehnung des Antrags: Wird dein Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Dauer und Länge des Bildungsurlaubs

Je nach Bundesland variieren die gesetzlichen Regelungen zur Dauer und Länge des Bildungsurlaubs. In Nordrhein-Westfalen sind dies die wichtigsten Details:

Dauer des Bildungsurlaubs

Der Bildungsurlaub in NRW kann insgesamt für bis zu 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr gewährt werden. Diese Tage können aufgeteilt oder zusammenhängend genommen werden.

Länge der einzelnen Bildungsmaßnahmen

Die Länge der einzelnen Bildungsmaßnahmen ist nicht begrenzt. Sie können von ein paar Tagen bis zu mehreren Wochen oder Monaten dauern.

Alternativer Anspruch

Als Alternative zum Anspruch auf Bildungsurlaub hast du auch die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Diese Förderung beträgt maximal 2.000 Euro pro Kalenderjahr.

Bewilligungsdauer

Der Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt durch deine Dienststelle. Die Entscheidung darüber, ob Bildungsurlaub gewährt wird, liegt im Ermessen der Dienststelle.

Vergütung und sonstige finanzielle Unterstützung

Während deines Bildungsurlaubs erhältst du deine reguläre Besoldung weiter. Dies bedeutet, dass du keine finanziellen Einbußen infolge der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erleiden musst.

Bildungsprämie

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du zusätzlich zur regulären Besoldung eine Bildungsprämie erhalten. Diese Förderung soll dich bei der Finanzierung deines Bildungsurlaubs unterstützen.

Voraussetzungen für die Bildungsprämie:

  • Du musst Arbeitnehmerin oder Beamter sein.
  • Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (aktuell 25.600 € für alleinstehende Personen, 51.200 € für gemeinsam Veranlagte).
  • Du musst die Bildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger absolvieren.
  • Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassen und deine beruflichen Fähigkeiten verbessern.

Höhe der Bildungsprämie:

  • 50 % der Weiterbildungskosten (maximal 1.000 €) für Maßnahmen, die mindestens 80 % beruflich verwertbar sind
  • 25 % der Weiterbildungskosten (maximal 500 €) für Maßnahmen, die mindestens 50 % beruflich verwertbar sind

Beantragung der Bildungsprämie:

Die Bildungsprämie wird bei der zuständigen Stelle deines Bundeslandes beantragt. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Den Antrag kannst du online oder per Post stellen.

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Neben der Bildungsprämie gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die dich bei deinem Bildungsurlaub unterstützen können:

  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Kann bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit beantragt werden.
  • Fördermittel von Stiftungen: Es gibt zahlreiche Stiftungen, die Bildungsurlaube finanziell fördern.
  • Unterstützungsleistungen von Gewerkschaften und Berufsverbänden: Manche Gewerkschaften und Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern finanzielle Zuschüsse für Bildungsurlaube an.

Es lohnt sich daher, sich vor der Beantragung deines Bildungsurlaubs über alle verfügbaren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.

Möglichkeiten für Bildungsurlaub: Angebote und Themen

Der Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen bietet dir eine breite Palette an Möglichkeiten, dich beruflich und persönlich weiterzubilden. Die Angebote reichen von Sprachkursen über IT-Schulungen bis hin zu Seminaren zu aktuellen gesellschaftlichen Themen.

Welche Bildungsanbieter gibt es?

In NRW gibt es zahlreiche Bildungseinrichtungen, die Bildungsurlaub anbieten. Hierzu zählen:

  • Volkshochschulen
  • Berufskollegs
  • Akademien
  • Universitäten

Welche Themen werden abgedeckt?

Die Themenvielfalt des Bildungsurlaubs ist groß und umfasst unter anderem:

  • Sprachen (Englisch, Spanisch, Französisch, etc.)
  • IT (Office-Anwendungen, Programmierung, Datenbanken)
  • Gesundheit und Prävention (Stressbewältigung, Ernährung, Fitness)
  • Kultur und Gesellschaft (Geschichte, Kunst, Philosophie)
  • Politik und Wirtschaft (EU, Finanzwesen, Arbeitsrecht)

Wie findest du das passende Angebot?

Um das passende Bildungsurlaubsangebot zu finden, kannst du dich an die Bildungsberatungsstellen der Volkshochschulen wenden oder das Bildungsportal NRW nutzen:

Was solltest du bei der Wahl des Themas beachten?

Bei der Wahl des Themas solltest du berücksichtigen:

  • Deine beruflichen Ziele: Möchtest du dich in deinem aktuellen Beruf weiterqualifizieren oder neue Berufsfelder erschließen?
  • Deine Interessen: Welche Themen interessieren dich und erweitern deinen persönlichen Horizont?
  • Die Dauer des Bildungsurlaubs: Wie viel Zeit kannst du für den Bildungsurlaub aufbringen?

Sonstige Regelungen und Hinweise

Fristen

Denke daran, den Bildungsurlaub rechtzeitig zu beantragen. Die Fristen für die Beantragung variieren je nach Dienstherrn. Informiere dich daher rechtzeitig, um die Fristen einzuhalten.

Ablehnungsgründe

Es gibt einige Gründe, warum dein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden kann. Dazu gehören:

  • Überschreitung des zulässigen Kontingents
  • Mangelnde Vereinbarkeit mit dienstlichen Interessen
  • Nicht ausreichende Eignung der Bildungsmaßnahme
  • Fehlende Genehmigung durch den Dienstherrn

Besonderheiten für bestimmte Personengruppen

Für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Teilzeitbeschäftigte oder Eltern in Elternzeit, gelten besondere Regelungen. Informiere dich bei deinem Dienstherrn über die für dich geltenden Regelungen.

Beratung

Wenn du Fragen zu Bildungsurlaub hast oder Unterstützung bei der Beantragung benötigst, kannst du dich an die zuständigen Stellen wenden, wie z. B.:

  • Personalvertretung
  • Gewerkschaft
  • Bildungsstätte

Tipps

Hier sind einige Tipps, die dir helfen können, einen erfolgreichen Bildungsurlaub zu beantragen:

  • Plane deinen Antrag frühzeitig und informiere dich über die Fristen und Voraussetzungen.
  • Wähle eine Bildungsmaßnahme, die deinen beruflichen Zielen entspricht und für deine Karriereentwicklung relevant ist.
  • Begründe deinen Antrag ausführlich und erläutere, wie der Bildungsurlaub dir helfen wird, deine beruflichen Ziele zu erreichen.
  • Sei bereit, deinen Antrag zu begründen und ggf. Nachweise zu erbringen.

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